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Nebenwirkungen von Medikamenten online melden

 

Mensch hält Tabletten und tippt auf den Laptop

© Daisy Daisy AdobeStock 293124498

Jedes Medikament kann Nebenwirkungen haben. So positiv es sich auch auf die Beschwerden auswirkt, die behandelt werden sollen: Man sollte immer den Beipackzettel lesen und bei auftretenden Nebenwirkungen Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten. Darüber hinaus ist es sinnvoll, solche Nebenwirkungen zu melden.

Warum Nebenwirkungen melden?

Die Meldung von Nebenwirkungen hilft, möglichst viele Informationen über ein Medikament zusammenzutragen und immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. Auch bei lange etablierten Medikamenten ist es deswegen nützlich für die Medikamentensicherheit, Nebenwirkungen zu melden, denn jeder Hinweis trägt zur Vollständigkeit der Informationslage bei.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Nebenwirkungen im Beipackzettel bereits aufgeführt sind oder nicht. Gerade bei Nebenwirkungen, die nicht aufgeführt sind, ist es aber umso wichtiger, diese Information weiterzugeben. Tatsächlich bleiben Verdachtsfälle von Nebenwirkungen teilweise unerkannt, weil die Betroffenen oder Personen im Umfeld diese nicht als Nebenwirkungen einstufen, sondern davon ausgehen, dass die Grunderkrankung die Ursache ist. Meldungen über solche Nebenwirkungen helfen, Medikamente noch sicherer zu machen. Dabei muss man nicht befürchten, dass die Meldung von Nebenwirkungen besonders kompliziert ist, im Gegenteil.

Wo kann ich Nebenwirkungen melden?

Es ist denkbar einfach, Nebenwirkungen zu melden. Die Meldung lässt sich in kurzer Zeit online erledigen unter: https://nebenwirkungen.bund.de. Hier gibt es ein Formular, das man ausfüllen kann. So erreichen die Daten auch direkt die richtige Stelle, denn Meldungen, die über dieses Portal eingehen, werden an das Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel weitergeleitet, oder an das Paul-Ehrlich-Institut, die Bundesoberbehörde, die für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel zuständig ist.

Und wenn es keine Nebenwirkung war?

Man muss nicht befürchten, bei der Meldung einer möglichen Nebenwirkung etwas falsch zu machen. Sobald man den Verdacht hat, dass man körperlich oder psychisch auf ein Medikament reagiert, also beispielsweise Beschwerden nach der Einnahme auftreten, die man vorher nicht hatte, kann man dies melden. Ob es sich dabei tatsächlich um eine Nebenwirkung des Medikamentes handelt, wird letzten Endes von Experten untersucht. Einen solchen Verdacht darf man übrigens auch für andere Personen melden, also beispielsweise bei Kindern oder bei kranken Personen im Umfeld, die die Meldung nicht selbst abgeben können.

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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
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